Altersrente
Der Anspruch auf die Altersrente beginnt mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Dieses liegt für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem 58. Geburtstag möglich. Versicherte können das Arbeitsverhältnis auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus fortsetzen, und zwar bis längstens zum Ersten des Monats nach dem 70. Geburtstag.
Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus der Multiplikation des individuellen Sparguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung mit dem dann gültigen Umwandlungssatz.
Alterskapital
Versicherte können auf den Zeitpunkt der Pensionierung die Ausrichtung einer Kapitalleistung verlangen und bis zu 100% des Sparguthabens als Kapital beziehen. Der Kapitalbezug führt im Ausmass der bezogenen Kapitalleistung zu einer Reduktion der Altersrente und somit auch zu einer Reduktion der anwartschaftlichen Hinterlassenenleistungen.
Pensionierten-Kinderrente
Altersrentner mit Kindern, die bei dessen Tod Anspruch auf eine Waisenrente hätten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente. Diese beträgt 20% der Altersrente gemäss BVG.