Das Drei-Säulen-Konzept
In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf dem Drei-Säulen-Konzept. Dieses soll eine umfassende finanzielle Risikoabdeckung bei Tod, Invalidität und Alter gewährleisten. Die Vorsorgeleistungen der ersten und zweiten Säule werden von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam finanziert. Die dritte Säule ist freiwillig und liegt im Ermessen des Versicherten.
Der Staat unterstützt die Vorsorgebemühungen aller drei Säulen mit steuerlichen Erleichterungen.
Erste Säule: Existenzsicherung
Die erste Säule, die staatliche Vorsorge, steht für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Dazu zählen auch die Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO) und bei Mutterschaft sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die erste Säule, die staatliche Vorsorge, garantiert die Existenzsicherung. Alle in der Schweiz wohnhaften oder in der Schweiz erwerbstätigen Personen sind obligatorisch bei der AHV versichert.
Zweite Säule: Sicherung des gewohnten Lebensstandards
Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, dient der Sicherung der gewohnten Lebenshaltung im Alter. Sie ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, kurz BVG, verankert. Sie beinhaltet auch eine obligatorische Versicherung für die Risiken Tod und Invalidität.
Dritte Säule: private Absicherung
Da die Leistungen der ersten und zweiten Säule oft nicht ausreichen, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten, kann diese Lücke über die dritte Säule, die private Vorsorge, geschlossen werden.