Die PK Siemens nimmt ihre Verantwortung als Aktionärin wahr, indem sie bei den in der Schweiz kotierten Firmen ihr Stimm- und Wahlrecht ausübt. Dabei orientieren wir uns an den gesetzlichen Bestimmungen und am Interesse unserer Versicherten.
Die Stimmrechte werden grundsätzlich gemäss den Empfehlungen eines durch die Anlagekommission bestimmten Stimmrechtberaters wahrgenommen. Widersprechen die Empfehlungen des Stimmrechtberaters den Interessen der Versicherten, entscheidet die Anlagekommission über die Ausübung.