Stand: 1. Januar 2024
System | Beitragsprimat |
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Finanzierung | Arbeitgeberbeiträge, Arbeitnehmerbeiträge, freiwillige Einkäufe |
Maximale einfache AHV-Altersrente | CHF 29'400 |
Mindestjahreslohn gemäss BVG (Eintrittsschwelle) | CHF 22'050 oder 6/8 der AHV-Altersrente |
Maximaler Koordinationsabzug | CHF 25'725 oder 7/8 der AHV-Altersrente |
Minimal versicherter Lohns | CHF 14'700 oder 2/3 des Mindestjahreslohnes gemäss BVG |
Maximal versicherter Lohn | CHF 220'050 oder 60/8 der AHV-Altersrente |
UVG-Lohnmaximum | CHF 148'200 |
Beginn Alterssparen | Ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag |
Beginn Risikoversicherung | Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag |
Sparpläne | Sparplan Standard, Standard Plus, Standard Surplus |
Risikobeitrag | 4,0% des versicherten Lohnes (Versicherte 1,5% | Arbeitgeber 2,5%) |
Verzinsung Sparguthaben | 2.0% (1.0% Vorjahr) |
Ordentliches Rentenalter | 65 Jahre für Frauen und Männer |
Flexibles Rentenalter | Ab Alter 58 bis längstens Alter 70 |
Berechnung Altersrente | Sparguthaben multipliziert mit dem gültigen Umwandlungssatz |
Höhe Alterskapitalbezug | Bis zu 100% des Sparguthabens auf dem Sparkonto |
Höhe AHV-Ersatzrente | Frei bestimmbar; maximal die monatliche AHV-Altersrente |
Höhe Pensionierten-Kinderrente | 20% der Altersrente gemäss BVG (eingeschränkter Anspruch) |
Höhe Ehegattenrente bzw. Lebenspartnerrente | 40% des versicherten Lohns; zahlbar bis der verstorbene Versicherte das ordentliche Pensionierungsalter erreicht hätte. Danach beträgt die Ehegattenrente 60% der versicherten Altersrente. |
Todesfallkapital | Max. 100% des Sparguthabens |
Höhe Invalidenrente | Bei voller Invalidität 60% des versicherten Lohns vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Rentenzahlung bis zum ordentlichen Pensionierungsalter. |
Höhe Invaliden-Kinderrente | Pro Kind 20% der ausgerichteten Invalidenrente. |
Bitte beachten
Der Vorsorgeplan fasst die Vorsorgeleistungen der PK Siemens vereinfacht zusammen. Es können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden. Rechtlich bindend ist ausschliesslich das geltende Vorsorgereglement, welches in den Rechtsgrundlagen im Infocenter abrufbar ist.