Glossar
AHV
Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung
AHV-Rentenalter (ordentliches)
Frauen erreichen das ordentliche AHV-Rentenalter mit dem Ersten des Monats nach dem 64. Geburtstag, Männer mit dem Ersten des Monats nach dem 65. Geburtstag.
AHVV
Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Altersrentenbeziehende Person
Personen, die von der Pensionskasse eine Altersrente beziehen
Auffangeinrichtung
Die Auffangeinrichtung nimmt Freizügigkeitsleistungen von Personen entgegen, die beim Austritt aus der Pensionskasse keine Angaben zur Verwendung der Freizügigkeitsleistung machen.
BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Beitragsprimat
Die Alters- und Hinterlassenenleistungen werden auf der Grundlage des individuell vorhandenen Sparguthabens festgelegt.
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad entspricht dem Verhältnis zwischen dem Vorsorgevermögen und dem für die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen notwendigen Vorsorgekapital.
Eintrittsschwelle
Der Mindestjahreslohn, den eine Person erzielen muss, um obligatorisch gemäss BVG versichert zu sein.
Freizügigkeitsleistung
Das Guthaben gemäss Freizügigkeitsgesetz, welches jeder Versicherte bei seiner Pensionskasse ansammelt, sofern er Sparbeiträge entrichtet.
Frühpensionierungskonto
Versicherte haben die Möglichkeit, durch freiwillige Einkäufe Rentenkürzungen aufgrund einer Frühpensionierung ganz oder teilweise auszugleichen.
Global Custodian
Depotbank, welche Wertschriften und Kontobestände aufbewahrt und administrativ bewirtschaftet.
IV
Eidgenössische Invalidenversicherung
IVG
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
Kapitalabfindung
Eine Kapitalleistung ist die Auszahlung des gesamten Vorsorgeguthabens an eine versicherte Person. Dies anstelle einer Rentenauszahlung.
Kapitaldeckungsverfahren
Finanzierungsmethode. Alle Beiträge, die bis zum Austritt aus der Pensionskasse eingezahlt wurden, werden wie bei einer Bank einer Art Sparkonto gutgeschrieben und verzinst.
Koordinationsabzug
Wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Der Abzug beträgt 7/8 der maximalen AHV-Rente und wird jährlich angepasst.
Mindestzinssatz gemäss BVG
Der vom Bundesrat festgelegte Zinssatz für die Mindestverzinsung der obligatorischen Guthaben in der Pensionskasse.
Projektionszinssatz
Mit diesem Zinssatz wird das vorhandene Sparguthaben mit den Sparbeiträgen auf das Referenzalter hochgerechnet. Die Höhe dieses Zinssatzes wird jährlich durch den Stiftungsrat festgelegt
Referenzalter
Mit Erreichen des Referenzalters (Stand 2024: Alter 65) hat eine versicherte Person sowohl von der AHV als auch von der Pensionskasse einen Anspruch auf eine Altersrente ohne Abzüge und ohne Zuschläge. Das Referenzalter dient auch als Referenz für die Einkaufstabellen, für Projektionsabrechnungen und weitere versicherungstechnische Berechnungen und Tarife.
Rentner
Alle Personen, die von der PK Siemens eine Rente beziehen.
Risikobeitrag
Beiträge an die Pensionskasse zur Deckung der Risiken «Invalidität» und «Tod».
Rückstellungen
Pensionskassen müssen für ihre versicherungstechnischen Risiken, wie z.B. Tod oder Invalidität, Rückstellungen bilden.
Schattenrechnung
Die Schattenrechnung zeigt, wie hoch die individuellen gesetzlichen Mindestleistungen nach BVG sind, welche Pensionskassen garantieren müssen.
Sparbeitrag
Betrag, der jährlich dem Sparguthaben einer versicherten Person gutgeschrieben wird. Die altersabhängigen Ansätze werden in Prozent des koordinierten Jahreslohnes festgesetzt.
Sparguthaben
Guthaben des Versicherten auf dem Sparkonto, welches sich aus dem Sparguthaben gemäss BVG und dem Sparguthaben aus der überobligatorischen Vorsorge zusammensetzt.
Sparguthaben aus überobligatorischer Vorsorge
Guthaben des Versicherten auf dem Sparkonto, welches über den gesetzlichen Mindestvorschriften liegt.
Sparguthaben gemäss BVG
Guthaben des Versicherten auf dem Sparkonto, welches nach den gesetzlichen Mindestvorschriften gebildet wurde.
Swiss GAAP FER 26
Rechnungslegungsstandard, der für die Buchführung der Vorsorgeeinrichtungen obligatorisch ist.
UVG
Bundesgesetz über die Unfallversicherung
Umwandlungssatz
Mit diesem Prozentsatz wird aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet.
Unterdeckung
Sind die Verpflichtungen einer Pensionskasse höher als ihr Vermögen, so befindet sich die Kasse in Unterdeckung und muss saniert werden.
Vorsorgefall
Die versicherten Ereignisse Alter, Invalidität und Tod.
Vorsorgekapital
Das Vorsorgekapital der Aktivversicherten entspricht den Freizügigkeitsleistungen. Jenes der pensionierten Versicherten stellt die lebenslang laufenden Renten sicher.
Vorsorgeverhältnis
Rechtsverhältnis zwischen der Pensionskasse und der versicherten Person während ihrer Zugehörigkeit zur Pensionskasse
WEFV
Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
ZGB
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
ZPO
Schweizerische Zivilprozessordnung
eingetragene Partner
Partner, die im Personenstand der «eingetragenen Partnerschaft» gemäss Partnerschaftsgesetz leben.
koordinierter Lohn
Der Teil des Jahreslohnes, der obligatorisch versichert ist, wenn die Eintrittsschwelle erreicht wird. Er entspricht dem massgebenden Lohn abzüglich dem Koordinationsabzug.
technischer Zinssatz
Finanzmathematische Grösse die bestimmt, wie künftige Vorsorgeverpflichtungen am Bewertungsstichtag diskontiert werden.
versicherungstechnische Grundlagen
Liefern massgebliche Informationen für die Finanzierung der Leistungen. Es sind dies erwartete Wahrscheinlichkeiten, wie z.B. Lebenserwartung, Invaliditäts- und Todesfallrisiko u.a.m.
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