Rentenbeziehende Personen sind verpflichtet, die PK Siemens über alle relevanten Tatsachen und Ereignisse zu informieren, welche Auswirkungen auf die Versicherung haben. Die Auskunfts- und Meldepflicht betrifft alle Personen, welche Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenleistungen beziehen.
Was Sie uns schriftlich melden müssen
Neue Wohn- oder Zahladresse
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular frühzeitig zu, damit wir in Kontakt bleiben und Ihre Rente pünktlich auszahlen können.
Umzug ins Ausland
Senden Sie uns zusammen mit dem ausgefüllten Formular «Änderung Wohnadresse» eine Kopie der Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle zu.
Je nach Land, in dem sich Ihr neuer Wohnsitz befindet, sind wir verpflichtet, die Quellensteuer von Ihrer Rente (oder vom Kapitalbezug) in Abzug zu bringen. Beachten Sie dazu die Informationen des Steueramtes in Ihrem Wohnkanton.
Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz
Senden Sie uns zusammen mit dem ausgefüllten Formular «Änderung Wohnadresse» eine Kopie der Anmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle zu.
Änderungen in Ihrer Lebenssituation
Bitte melden Sie uns schriftlich jede wesentliche Änderung, welche Ihren Leistungsanspruch beeinflussen könnte, insbesondere:
- Heirat oder Scheidung
- Tod Ehepartner/Ehepartnerin bzw. Tod Lebenspartner/Lebenspartnerin
- Tod von rentenberechtigten Kindern
Altersrenten
Rentenbeziehende Personen haben auf Verlangen einen Lebensnachweis zu erbringen.
Kinder- oder Waisenrenten
Senden Sie uns unaufgefordert für leistungsberechtigte Kinder nach dem 18. Geburtstag zu Beginn jedes Schuljahrs bzw. zu Beginn jedes Studiensemesters einen Ausbildungsnachweis zu, um Ihren Rentenanspruch zu bestätigen.
Invalidenrenten / Änderung des Invaliditätsgrades
Melden Sie uns unaufgefordert jede Revision der Eidgenössischen Invalidenversicherung mit Kopie des IV-Entscheids.
Erwerbseinkommen von Personen mit Invalidenrenten
Melden Sie uns unaufgefordert jede Änderung des Invaliditätsgrades von Personen, welche eine IV-Rente beziehen. Ändert sich das Erwerbseinkommen um mindestens 10%, muss dies ebenfalls gemeldet werden.
Militär-, Unfall- sowie inländische und ausländische Sozialversicherungen
Melden Sie uns unaufgefordert mit Kopie der Verfügung alle Ansprüche und jede Revision auf Leistungen aus der Militärversicherung, Unfallversicherung oder Leistungen von Sozialversicherungen aus dem In- und Ausland, Renten oder Taggelder der Eidg. AHV/IV.