Was Sie beim Eintritt beachten sollten
Bitte veranlassen Sie, dass sämtliche Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen (inkl. Freizügigkeitskonten und/oder -policen) an die PK Siemens überwiesen werden. Die Gelder werden Ihrem persönlichen Sparkonto gutgeschrieben.
Welche Unterlagen erhalte ich?
Nach dem Stellenantritt meldet uns Ihr Arbeitgeber Ihren Eintritt in unsere Pensionskasse. Sobald Ihre Daten bei uns verarbeitet sind, erhalten Sie folgende Unterlagen:
- Begleitschreiben: Dem Schreiben können Sie entnehmen, ob die Freizügigkeitsleistung Ihrer bisherigen Pensionskasse bereits bei uns eingetroffen ist.
- Vorsorgeausweis: Dieser informiert Sie über Ihren beitragspflichtigen Jahreslohn und die Höhe der Spar- und Risiko-Beiträge, die Ihnen monatlich vom Lohn abgezogen werden. Auf dem Vorsorgeausweis sind zudem unsere voraussichtlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sowie Ihre Einkaufsmöglichkeiten ersichtlich. Mit dem Rentenrechner können Sie schnell und einfach simulieren, wie sich ein freiwilliger Einkauf auf Ihre Vorsorgeleistungen auswirkt.
Wohin überweise ich meine Freizügigkeitsleistung?
Bank | Zürcher Kantonalbank |
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IBAN | CH96 0070 0114 8080 2087 2 |
Zahlungsempfänger | Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich |
Zahlungszweck | Bitte Name, Vorname, Geburtsdatum, Arbeitgeber und Sozialversicherungs-Nr. angeben. |
Konkubinat, Partnerschaft
Sie können uns jederzeit schriftlich Ihren nicht verheirateten oder nicht eingetragenen Lebenspartner als Begünstigten der Hinterlassenenleistung melden. Bitte benutzen Sie dazu das Formular «Anmeldung der Lebenspartnerschaft».
Single, mit/ohne Kinder
Sie möchten die gesetzliche Begünstigungsordnung ändern? Bitte einfach das Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» ausfüllen und uns zustellen.