Hinterlassenen- und Invalidenleistungen, deren Laufzeit drei Jahre überschritten haben, werden bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters an die Preisentwicklung angepasst.
Diese Anpassungen an die Teuerung betreffen die obligatorische gesetzliche Mindestleistung gemäss BVG. Solange die umhüllende Rente der PK Siemens über der gesetzlichen Mindestrente liegt, wird sie nicht an die Teuerung angepasst.
Der Stiftungsrat entscheidet jährlich über eine allfällige Anpassung der laufenden reglementarischen Renten inklusive Altersrenten an die Teuerung. Dies unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse.