Aktivversicherte Personen haben Anspruch auf Invalidenleistungen der PK Siemens, sofern sie vor dem ordentlichen Pensionierungsdatum aufgrund von Krankheit oder Unfall invalid werden.
Invalidenrente
Versicherte, die von der Invalidenversicherung (IV) als invalid anerkannt werden, erhalten eine Invalidenrente der Pensionskasse. Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab, der von der eidgenössischen Invalidenversicherung festgestellt wird.
Invaliditätsgrad
Invaliditätsgrad | Höhe der Invalidenrente in % der Vollrente |
40% | ¼-Invalidenrente |
41% - 49% | +2.5% pro Invaliditätsgrad |
50% - 69% | gemäss Invaliditätsgrad |
70% | Volle Invalidenrente |
Höhe der Rente
- Volle IV-Rente: Die Rente entspricht 60% des versicherten Lohns vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat.
- Teil-Invalidität: Die Rente wird entsprechend dem Invaliditätsgrad gekürzt.
- Nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters wird die Invalidenrente durch eine Altersrente abgelöst.
Rechtsgrundlagen
Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2024PDF / 671 kB
Invaliden-Kinderrente
Versicherte Personen, die eine Invalidenrente beziehen, haben für jedes Kind und Pflegekind, für dessen Unterhalt sie aufkommen, Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Diese wird bis zum 18. Lebensjahr ausgerichtet. Sind Kinder noch in Ausbildung oder zu mindestens 70% invalid, besteht der Anspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die Invaliden-Kinderrente beträgt für jedes berechtigte Kind 20% der Invalidenrente.