Rentenrechner

Stiftungsratswahlen 2024-2027

Im Mai 2024 wählten die Aktivversicherten die neue Vertretung der Arbeitnehmenden. Das Wahlergebnis liegt nun vor. Wir danken allen herzlich für ihre Teilnahme. 

Wahlergebnis Vertretung Arbeitnehmende

Amtsperiode: 1. Oktober 2024 bis 30. September 2027

Vertretung Arbeitnehmende

  • Danioth Sandro, bisher, Siemens Schweiz AG
  • Lony Sandra, bisher, Siemens Schweiz AG
  • Englberger Sabine, neu, Siemens Schweiz AG
  • Hämmig Thomas, neu, Siemens Mobility AG*

* Vertretung der angeschlossenen Unternehmen

Arbeitnehmenden-Stellvertretung 

  • Bruder Hansruedi, bisher, Siemens Schweiz AG
  • Fürst Thomas, neu, Siemens Schweiz AG
  • Mahrer Dominik, neu, Siemens Mobility AG*

* Vertretung der angeschlossenen Unternehmen

Es wurden nicht mehr Kandidaturen eingereicht, als Sitze zu vergeben waren. Damit gelten alle Kandidierenden als gewählt (stille Wahl). 

Termine

07.05.2024 bis 03.06.2024Wahlphase
03.06.2024Letzter Wahltag
10.06.2024

Offizielle Veröffentlichung der Wahlergebnisse auf dieser Webseite.

Beschwerdefrist (10 Tage)

24.06.2024Kommunikation der bestätigten Wahlergebnisse auf dieser Webseite. Im Newsbeitrag auf der Einstiegsseite ("Homepage") sind zusätzlich die gewählten Personen der Arbeitgeber-Vertretung ersichtlich. 

Fragen zur Stiftungsratswahl?

Sie haben Fragen oder benötigen eine ergänzende Auskunft? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mail: projekte.pksgs.ch@siemens.com 

Telefon: 058 558 10 56 

Q&A_Allgemeine Informationen

Wie setzt sich der Stiftungsrat zusammen?

Der Stiftungsrat der PK Siemens besteht aus acht Personen. Er ist paritätisch aus je vier Mitgliedern der Arbeitgeber und vier Mitgliedern der Arbeitnehmenden zusammengesetzt (Wahlreglement, Ziffer 1.2.1).

An den Sitzungen des Stiftungsrats nehmen zudem zwei Vertreter der Rentenbeziehenden teil, ohne Stimmrecht (Organisationsreglement, Ziffer 3.5).

Wie setzt sich die Vertretung der Arbeitnehmenden zusammen?

Arbeitnehmende sind im Stiftungsrat mit vier Mitgliedern vertreten (AN-Vertretung).

Ihre Stellvertretung (ebenfalls 4 Mitglieder) wird gleichzeitig in separater Wahl gewählt. Die AN-Stellvertretung nimmt an den regelmässigen Ausbildungsveranstaltungen der Stiftung teil, nicht jedoch an den Sitzungen. Kommt es während der Amtsperiode zu einem Rücktritt aus der AN-Vertretung, so tritt eine Person aus dem Kreis der AN-Stellvertretung die Nachfolge an.

Bei der Zusammensetzung der Mitglieder (AN-Vertretung und AN-Stellvertretung) müssen folgende Quoren berücksichtigt werden:

  • 2 Vertretungen stammen aus dem Kreis der Stifterfirma (Siemens Schweiz AG) ;
  • 1 Vertretung stammt aus dem Kreis der angeschlossenen Unternehmen (alle übrigen angeschlossenen Arbeitgeber-Firmen der PK Siemens);
  • maximal 1 Vertretung kann extern sein.

Eine Wiederkandidatur/Wiederwahl ist in beiden Funktionen zulässig.

Welche Aufgaben hat der Stiftungsrat?

Die Aufgaben des Stiftungsrats ergeben sich aus dem Gesetz, der Stiftungsurkunde und den Reglementen. Einen guten Überblick über die wichtigsten Aufgaben des Stiftungsrats gibt zudem das Organisationsreglement (Ziff. 3.2-3.4). Jedes Mitglied des Stiftungsrats nimmt zusätzlich Einsitz in entweder der Anlagekommission oder der Vorsorge-/Verwaltungskommission.

Die AN-Vertretung kann in der Vorbereitung und während den Sitzungen auf das Wissen eines unabhängigen Spezialisten zurückgreifen, der sie berät und unterstützt.

Wie gross ist der zeitliche Aufwand?

Stiftungsrat und Kommissionen treffen sich pro Geschäftsjahr zu insgesamt etwa acht Sitzungen von je ca. drei Stunden Dauer. Inklusive Vorbereitung der Sitzungen, Koordination innerhalb der AG-/AN-Vertretungen, Aus-/Weiterbildung sowie Fachlektüre ist ein Aufwand von mindestens 80-100 Arbeitsstunden pro Jahr realistisch.

Die Arbeitnehmenden-Vertretenden erhalten die notwendige Zeit für ihre Aufgaben zulasten der Arbeitszeit. Ihre jeweilige Arbeitgeber-Firma wird dafür von der Pensionskasse mit einem pauschalen, kostendeckenden Betrag entschädigt.

Wird die Tätigkeit im Stiftungsrat entschädigt?

Mitglieder des Stiftungsrats werden finanziell nicht entschädigt. Im Vordergrund steht die Möglichkeit, die eigene berufliche Vorsorge aktiv mitgestalten und mitentscheiden zu können und dabei zusätzliches Fachwissen zu erwerben.

Q&A_Stiftungsratswahlen 2024

Wie oft wird der Stiftungsrat neu gewählt?

Der Stiftungsrat wird für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Die aktuelle Amtsperiode begann am 1. Oktober 2021 und endet am 30. September 2024.

Im ersten Halbjahr 2024 wird der Stiftungsrat für die Amtsperiode ab 1. Oktober 2024 neu gewählt.

Wie ist die Wahlkommission zusammengesetzt?

Die Wahlkommission ist für die Organisation und Überwachung der Wahl verantwortlich. Ihre Zusammensetzung ist im Wahlreglement, Ziffer 3.4.1, geregelt.

  • Gundolf Albiez (RC-CH DI MC GMC), Vertretung Siemens Schweiz AG*
  • Michel Schluth (SI BP R&D CD), Vertretung Siemens Schweiz AG*
  • Thomas Schneider (SMO NEE RC-CH RI OP 3 4), Vertretung des angeschlossenen Unternehmens mit der höchsten Anzahl Mitarbeitenden*
  • Ueli Korrodi (Leiter Finanzen und Immobilien, Mitglied der Geschäftsleitung der PK Siemens), Vorsitz

*nominiert durch die Mitarbeitenden-Vertretungen (MV)

Wer kann gewählt werden?

Wählbar als AN-Vertretung oder AN-Stellvertretung sind alle versicherten Personen, sofern sie:

  • in ungekündigter Festanstellung stehen;
  • seit mindestens zwei Jahren bei der Stifterfirma oder einem angeschlossenen Unternehmen tätig sind;
  • in der Regel mindestens 80 % der Normalarbeitszeit leisten;
  • die «Gewährprüfung» (siehe nachfolgend separat) positiv ausfällt.

Für eine aktive Mitwirkung im Stiftungsrat sind zudem gute Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.

Die wohl wichtigste Voraussetzung ist aber Motivation, sich aktiv mit den Themen der beruflichen Vorsorge auseinanderzusetzen und gemeinsam mit den übrigen Mitgliedern des Stiftungsrats die Zukunft der PK Siemens mitzugestalten.

Nicht wählbar sind Personen der Geschäftsleitung oder des Senior Managements von

  • Siemens Schweiz AG
  • angeschlossenen Unternehmen

sowie Mitarbeitende der PK Siemens..

Kann man sowohl für die AN-Vertretung als auch die AN-Stellvertretung kandidieren?

Ja, es ist möglich, gleichzeitig für beide Funktionen zu kandidieren.

Was umfasst die Gewährsprüfung?

Kandidierende für die AN-Vertretung (auch Wiederkandidierende) müssen die im Kandidaturformular erwähnten Unterlagen einreichen. Anhand dieser Unterlagen wird bereits vor der Wahl geprüft, ob sie Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten.

Im Einklang mit dem Gesetz müssen die Mitglieder des Stiftungsrats zudem mittels einer jährlichen Loyalitätserklärung die Einhaltung der relevanten gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften bestätigen (im Detail erläutert in Ziffer 2.3 des Organisationsreglements).

Wie wird eine Kandidatur eingereicht?

Die Kandidatur muss schriftlich eingereicht werden. Bitte verwenden Sie das offizielle Formular «Kandidatur als Vertretung Arbeitnehmende» (inklusive 15 Unterschriften von nicht kandidierenden wahlberechtigten Personen) bzw. das Formular  «Kandidatur als Stellvertretung Arbeitnehmende». 

Zudem müssen Sie das Formular «Kandidierendenporträt» einreichen. Dieses wird während den Wahlen auf der geschützten Online-Wahlplattform aufgeschaltet. 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle versicherten Personen der PK Siemens (Wahlreglement, Ziffer 3.1.1).

Wie wird die Wahl durchgeführt?

Die Wahl wird mit einer geschützten Online-Wahlplattform durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhalten per Post ihre individuellen Zugangsdaten. Die Vertraulichkeit ist im gesamten Prozess umfassend gewährleistet.

Die Wahlen für die beiden Funktionen AN-Vertretung bzw. AN-Stellvertretung finden gleichzeitig, aber unabhängig voneinander statt.

Eine Wahl findet nur statt, falls für die jeweilige Funktion mehr Kandidaturen vorhanden sind als Sitze.